• 14 Fragen
  • Behörden
  • Praxis

Häufige Fragen zum Umzug im Kanton Zürich

Vierzehn Fragen, die bei Umzügen zwischen Rafz und Mettmenstetten regelmässig auftauchen – kurz beantwortet und jeweils mit Hinweis auf die Stelle, die verbindlich Auskunft gibt.

  • Kostenlos
  • Unverbindlich
  • Bis zu 5 Offerten
Zürcher Dorfkern mit Riegelhäusern, Brunnen und schmaler Dorfstrasse
Vierzehn Antworten

Anmeldung, Mietrecht, Energie und Vermittlung

Die Antworten stützen sich auf Angaben des Kantons Zürich, der kantonalen Ämter und der Gerichte sowie auf die Richtwerte von Vergleichsofferten.ch. Wo eine Angabe von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich ist, sagen wir das und nennen die Stelle, die verbindlich Auskunft gibt.

Bis wann muss ich mich in der neuen Zürcher Gemeinde anmelden?

Innert 14 Tagen nach dem Umzug. Die Meldepflicht ergibt sich aus dem kantonalen Melderecht; geführt werden die Einwohnerregister von den 160 politischen Gemeinden, nicht vom Kanton.

Was ist eUmzug und wo funktioniert es?

eUmzugCH ist der elektronische Dienst, über den Sie Wegzug, Zuzug und Adressänderung in einem einzigen Schritt melden, unabhängig von den Schalterzeiten. Er ist in allen beziehungsweise nahezu allen Zürcher Gemeinden verfügbar; im Zweifel fragen Sie bei Ihrer Wohngemeinde nach.

Was brauche ich, um eUmzug nutzen zu können?

Ein Login über e-ID beziehungsweise SwissID. Ohne dieses Konto melden Sie sich wie bisher am Schalter der Einwohnerdienste an.

Wann muss ich trotzdem persönlich vorbeigehen?

In der Regel beim Zuzug aus dem Ausland, bei Aufenthalten unter drei Monaten und beim Wochenaufenthalt. Wie die einzelne Gemeinde das handhabt, klären Sie am besten vorab bei den Einwohnerdiensten.

Brauche ich als ausländische Person eine Bewilligung für den Kantonswechsel?

Bürgerinnen und Bürger aus der EU und der EFTA brauchen für den Wechsel des Kantons keine Zustimmung. Drittstaatsangehörige mit Aufenthaltsbewilligung B benötigen die Zustimmung des Migrationsamts des Kantons Zürich. Wer die Niederlassungsbewilligung C hat, hat einen Anspruch auf den Kantonswechsel, solange keine Widerrufsgründe nach Artikel 63 des Ausländer- und Integrationsgesetzes vorliegen.

Wo finde ich das Migrationsamt des Kantons Zürich?

An der Berninastrasse 45, Postfach, 8090 Zürich. Die Schalterhalle ist von Montag bis Freitag von 08.00 bis 16.30 Uhr offen. Das Amt arbeitet nicht mit E-Mail, sondern mit einem Kontaktformular.

Was muss ich beim Auto melden?

Die Adressänderung beim Strassenverkehrsamt des Kantons Zürich. Die Fahrzeugausweise gehen im Original per Post hin; neue Kontrollschilder und Dokumente kommen innerhalb von 5 bis 10 Arbeitstagen zurück. Wer nur den Führerausweis im Kreditkartenformat besitzt und kein Fahrzeug hält, muss nichts einsenden.

Welche Kündigungsfrist gilt für meine Wohnung?

Das Gesetz nennt Mindestfristen: drei Monate für Wohnungen, sechs Monate für Geschäftsräume und drei Tage für bewegliche Sachen. Längere Fristen dürfen vereinbart werden, kürzere nicht. Massgebend ist deshalb immer Ihr Mietvertrag.

Auf welchen Termin kann ich kündigen?

Das steht im Mietvertrag. Nur wenn der Vertrag dazu schweigt, gelten die ortsüblichen Termine, und die sind im Kanton Zürich nicht überall gleich. Verbindliche Auskunft gibt die Schlichtungsbehörde am Ort der Mietsache; eine solche ist jedem Bezirksgericht angegliedert.

Wer hilft bei Streit über die Wohnungsabgabe?

Die Schlichtungsbehörde in Mietsachen am Ort der Wohnung. Sie ist die erste Anlaufstelle bei Abzügen vom Depot, bei einem bestrittenen Abgabeprotokoll oder bei einer angefochtenen Kündigung.

Wie bekomme ich am Umzugstag einen Platz für den Lastwagen?

Über die Gemeinde beziehungsweise die für den öffentlichen Grund zuständige Stelle. Die Vorlaufzeiten unterscheiden sich von Gemeinde zu Gemeinde, deshalb lohnt sich eine Anfrage, sobald der Termin steht. In Quartieren mit eigenem Vorplatz oder Tiefgarage erübrigt sich der Antrag oft.

Wohin mit Möbeln, die nicht mitkommen?

Sperrgut, Sammelstellen und Abfuhrtermine regelt jede der 160 Gemeinden selbst; die Angaben stehen im Abfallkalender Ihrer Wohngemeinde. Grössere Mengen nimmt auch die Umzugsfirma mit, wenn Sie die Entsorgung in der Anfrage mit angeben.

Bis wann muss ich den Strom ummelden?

Die EKZ verlangen die Umzugsmeldung mindestens drei Arbeitstage vor der Schlüsselübergabe, damit Ihnen kein fremder Verbrauch verrechnet wird. Nicht jede Gemeinde im Kanton wird von den EKZ beliefert; sonst ist das lokale Elektrizitätswerk zuständig.

Was ist bei einem Firmenumzug im Handelsregister zu tun?

Wechselt der Sitz die Gemeinde, wird die Änderung beim Handelsregisteramt des Kantons Zürich an der Schöntalstrasse 5, 8090 Zürich angemeldet. Die Prüfung dauert in der Regel eine Arbeitswoche, von Mai bis Juli und von November bis Januar länger; bis der Eintrag sichtbar ist, vergehen weitere drei Arbeitstage.

Orientierung

Welche Stelle beantwortet welche Frage?

Viele Anliegen sind schneller geklärt, wenn man gleich bei der richtigen Adresse anruft. Diese Übersicht ordnet die häufigsten Themen zu.

Ihre Wohngemeinde

Anmeldung und Abmeldung bei den Einwohnerdiensten, Abfallkalender und Sammelstellen, Fläche auf öffentlichem Grund für den Umzugswagen, Auskunft zu lokalen Gepflogenheiten. Die Einwohnerregister führen alle 160 Gemeinden selbst.

Kantonale Ämter

Migrationsamt an der Berninastrasse 45 in 8090 Zürich für Bewilligungen und Kantonswechsel, Strassenverkehrsamt für Fahrzeugausweise und Kontrollschilder, Handelsregisteramt an der Schöntalstrasse 5 für Firmensitze.

Schlichtungsbehörde

Für alles, was zwischen Mietpartei und Vermietung strittig ist: angefochtene Kündigung, Abgabeprotokoll, Depot, Nebenkosten. Sie ist jedem Bezirksgericht angegliedert; zuständig ist der Ort der Mietsache.

Energieversorger

In grossen Teilen des Kantons die EKZ, die die Umzugsmeldung mindestens drei Arbeitstage vor der Schlüsselübergabe verlangen. Einzelne Gemeinden haben ein eigenes Elektrizitätswerk; dann läuft die Meldung dort.

Begriffe

Kleines Umzugslexikon für den Kanton Zürich

eUmzugCH: Elektronischer Dienst, mit dem Sie bei einem Umzug innerhalb der Schweiz Wegzug, Zuzug und Adressänderung in einem Schritt melden. Zugang über e-ID beziehungsweise SwissID. Für den Zuzug aus dem Ausland nicht nutzbar.

Einwohnerdienste: Die Stelle in der Gemeinde, bei der Sie sich an- und abmelden. Die Bezeichnung variiert; in manchen Gemeinden heisst sie Einwohnerkontrolle oder Gemeindekanzlei.

Meldefrist: Die 14 Tage, innerhalb derer Sie sich nach einem Umzug bei der neuen Gemeinde anzumelden haben. Sie beginnt mit dem Umzug.

Kantonswechsel: Wohnsitzwechsel über die Kantonsgrenze. Für Personen aus der EU und der EFTA bewilligungsfrei, für Drittstaatsangehörige mit B-Bewilligung zustimmungspflichtig.

Ortsübliche Kündigungstermine: Termine, auf die gekündigt werden kann, wenn der Mietvertrag keine eigenen nennt. Sie sind im Kanton nicht überall gleich; massgebend bleibt der Vertrag.

Schlichtungsbehörde in Mietsachen: Erste Instanz bei Mietstreitigkeiten, den Bezirksgerichten angegliedert, zuständig am Ort der Mietsache.

Öffentlicher Grund: Strassen, Plätze und öffentliche Parkfelder. Wer sie für den Umzugswagen oder eine Mulde beansprucht, braucht in der Regel eine Bewilligung der Gemeinde.

Möbellift: Fahrbarer Aussenlift, der Möbel über Fenster oder Balkon transportiert. An den Hanglagen am See und in Altbauten ohne Lift häufig die schnellere und schonendere Lösung.

Abnahmegarantie: Zusage einer Reinigungsfirma, bei Beanstandungen der Verwaltung kostenlos nachzureinigen. Der Aufpreis liegt gemäss Richtwerten bei ungefähr CHF 60 bis 150.

Kostendach: Obergrenze in einer Offerte, die bei Abrechnung nach Aufwand nicht überschritten wird. Ohne Kostendach bleibt das Risiko einer längeren Arbeitsdauer bei Ihnen.

Übersiedlungsgut: Persönlicher Hausrat, der bei einer Wohnsitzverlegung unter bestimmten Bedingungen zollfrei in die Schweiz gebracht werden darf. Relevant bei Umzügen aus dem Ausland.

Richtwert: Preisspanne zur Orientierung, auf dieser Website stets von Vergleichsofferten.ch. Verbindlich ist ausschliesslich die Offerte eines Unternehmens für Ihr Objekt.

Noch offen?

Was dieser Dienst leistet und was nicht

Diese Website ist ein Vermittlungsservice. Sie führt selbst keine Umzüge und keine Reinigungen durch und tritt nicht als Vertragspartei auf. Was sie tut: Sie sammelt Ihre Angaben einmal, leitet sie an Umzugsunternehmen weiter, die im Kanton Zürich arbeiten, und stellt Ihnen bis zu fünf Offerten zu. Der Vertrag entsteht danach direkt zwischen Ihnen und dem Unternehmen Ihrer Wahl.

Was sie nicht leistet: verbindliche Rechtsauskünfte, Preisgarantien und Auskünfte über einzelne Gemeinden. Für mietrechtliche Fragen ist die Schlichtungsbehörde zuständig, für Melde- und Entsorgungsfragen die Gemeinde, für Bewilligungen das Migrationsamt.

Die Anfrage bleibt kostenlos und unverbindlich – auch dann, wenn Sie am Ende keine der Offerten annehmen.