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Umzugsreinigung im Kanton Zürich: sauber abgeben, Depot sichern
Am Abgabetermin schaut die Verwaltung in den Backofen, hinter die Storen und in den Estrich. Mit einer Endreinigung samt Abnahmegarantie verlagern Sie dieses Risiko auf eine Fachfirma – hier sehen Sie die Richtwerte und den Ablauf.
- Kostenlos
- Unverbindlich
- Bis zu 5 Offerten
Der letzte Termin entscheidet über das Depot
Der Umzug ist geschafft, die neue Wohnung eingerichtet – und dann steht die Abgabe der alten an. Dieser Termin dauert selten länger als eine Stunde, hat aber finanzielle Folgen. Die Verwaltung prüft, ob die Wohnung im vertraglich geschuldeten Zustand zurückkommt. Beanstandungen führen zu Nacharbeiten, zu Abzügen vom Mietzinsdepot oder zu einer Diskussion, die niemand führen möchte.
Im Kanton Zürich ist die Ausgangslage sehr unterschiedlich. Eine Neubauwohnung im Glattal lässt sich in wenigen Stunden übergabefertig reinigen. Ein Altbau in einem Dorfkern im Oberland mit Holzböden, Kachelofen und Estrich braucht deutlich länger, und am See kommen Storen, Terrassen und Gartensitzplätze dazu. Genau deshalb schwanken die Offerten für die Endreinigung stärker, als die Quadratmeterzahl vermuten lässt.
Die Alternative zum Selbermachen heisst Endreinigung mit Abnahmegarantie. Beanstandet die Verwaltung die Reinigung, kommt die Firma kostenlos zurück und arbeitet nach. Damit wandert das Risiko vom Mieter zur Fachfirma – und zwar zu einem Aufpreis, der überschaubar bleibt.
Was die Garantie leistet
- Nachreinigung ohne zusätzliche Kosten bei Beanstandung
- Fachfirma erscheint in der Regel kurzfristig
- Aufpreis laut Richtwerten ungefähr CHF 60 bis 150
- Sinnvoll vor allem bei strengen Abnahmen
Richtwerte von Vergleichsofferten.ch. Halten Sie den Umfang der Garantie schriftlich fest.
Was eine Endreinigung kostet
Die folgenden Spannen gelten für eine vollständige Endreinigung inklusive Fenster. Balkon, Garage, Keller und Aussenflächen zählen nur dazu, wenn sie in der Offerte ausdrücklich erwähnt sind.
| Objekt | Ohne Garantie | Mit Garantie |
|---|---|---|
| 1 Zimmer oder Studio | 220 – 380 | 280 – 450 |
| 2 Zimmer | 320 – 520 | 380 – 620 |
| 3 Zimmer | 450 – 680 | 520 – 780 |
| 4 Zimmer | 580 – 820 | 680 – 950 |
| 5 Zimmer oder Einfamilienhaus | 750 – 1'200 | 880 – 1'400 |
Richtwerte von Vergleichsofferten.ch, Stand 2026. Verbindlich ist nur eine Offerte für Ihr Objekt.
Wer Transport und Reinigung beim selben Anbieter bucht, zahlt gemäss Plattform in der Regel 10 bis 20 Prozent weniger als bei getrennten Aufträgen; für eine Dreizimmerwohnung nennt sie für dieses Kombipaket rund CHF 1'500 bis 3'000. Der zweite Vorteil ist organisatorisch: Ein Ansprechpartner koordiniert beide Termine, und niemand wartet auf einen Schlüssel.
Was eine Fachfirma üblicherweise reinigt
Der Umfang steht in der Offerte, nicht im Gesetz. Diese Bereiche gehören bei einer Endreinigung im Kanton Zürich zum Standard – prüfen Sie, ob alle in Ihrem Angebot auftauchen.
Küche
Backofen inklusive Bleche, Dampfabzug mit Filter, Kühlschrank abgetaut und ausgewischt, Geschirrspüler, Schubladen, Armaturen und Abdeckungen. Die Küche ist der Bereich, an dem Abnahmen am häufigsten scheitern.
Nassräume
Dusche, Wanne, Lavabo und WC entkalkt, Fugen gereinigt, Spiegel und Armaturen poliert, Abläufe frei. Bei hartem Wasser braucht dieser Teil erfahrungsgemäss am meisten Zeit.
Böden und Wände
Böden je nach Material feucht gereinigt oder gepflegt, Sockelleisten, Türen, Türrahmen, Schalter, Heizkörper und Lüftungsgitter. Dübellöcher und Farbschäden sind Sache der Reparatur, nicht der Reinigung.
Fenster und Storen
Glas beidseitig, Rahmen, Falze und Fenstersimse. Storen und Rollläden gehören dazu, sofern sie zugänglich sind; bei fest montierten Aussenstoren wird das in der Offerte separat vermerkt.
Nebenräume
Keller, Estrich, Waschküche und Trockenraum werden leer übergeben und ausgewischt. Vergessene Kellerabteile sind ein Klassiker bei Beanstandungen.
Aussenflächen
Balkon, Sitzplatz, Garage und Gartenhaus zählen nur, wenn sie in der Offerte stehen. Am See und im Oberland gehören sie häufig dazu – klären Sie es vorab.
Die Woche vor der Abgabe
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Rund zwei Wochen vorher
Offerten einholen und Termin fixieren
Reinigungstermin so legen, dass mindestens ein Tag Puffer bis zur Abgabe bleibt. Klären Sie, wer Schlüssel und Zugang bereitstellt.
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Wenige Tage vorher
Wohnung vollständig leeren
Auch Keller, Estrich und Garage. Was entsorgt werden muss, geht über die Sammelstelle der Gemeinde oder über die Umzugsfirma, wenn die Entsorgung mitbestellt wurde.
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Am Vortag
Reinigung durchführen lassen
Die Firma arbeitet in der leeren Wohnung deutlich schneller. Lassen Sie Strom und Wasser bis nach der Abgabe angemeldet, sonst fehlt Licht und warmes Wasser.
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Abgabetermin
Gemeinsame Kontrolle
Mit der Verwaltung durch die Wohnung gehen, das Protokoll sorgfältig lesen und nur unterschreiben, was Sie auch so sehen. Fotos vom Zustand helfen später.
Häufige Stolperstellen
- Strom vor der Abgabe abgemeldet – keine Beleuchtung bei der Kontrolle
- Kellerabteil vergessen oder noch nicht geleert
- Schlüssel unvollständig, etwa Brief- und Garagenschlüssel
- Nur mündliche Zusagen zur Nachreinigung
- Protokoll unterschrieben, ohne es gelesen zu haben
Die Meldung für den Strom verlangen die EKZ mindestens drei Arbeitstage vor der Schlüsselübergabe; melden Sie die Abmeldung deshalb auf das Datum der Abgabe, nicht früher.
Beanstandung, Protokoll und Depot
Rügt die Verwaltung Mängel, läuft zuerst die Abnahmegarantie: Melden Sie die Beanstandung sofort der Reinigungsfirma und halten Sie fest, was konkret gerügt wurde. Je genauer die Rüge, desto schneller ist sie erledigt.
Bleibt Streit über das Protokoll, über Abzüge vom Depot oder über die Frage, was normale Abnutzung ist, ist die Schlichtungsbehörde in Mietsachen zuständig. Im Kanton Zürich ist sie jedem Bezirksgericht angegliedert; massgebend ist der Ort, an dem die Wohnung liegt. Die Schlichtung ist der gesetzlich vorgesehene erste Schritt, bevor ein Gericht entscheidet.
Hilfreich ist, wer vorsorgt: Fotos vom gereinigten Zustand, die Offerte mit Leistungsumfang, die schriftliche Zusage der Garantie und eine Kopie des unterschriebenen Protokolls. Mit diesen vier Dokumenten lässt sich fast jede Diskussion sachlich führen.
Wichtig ist dabei die Unterscheidung zwischen Reinigung und Instandstellung. Eine Reinigungsfirma bringt die Wohnung in einen sauberen Zustand; sie repariert aber keine Kratzer im Parkett, füllt keine Dübellöcher und streicht keine Wände. Solche Punkte gehören in eine andere Kategorie und werden im Abgabeprotokoll separat festgehalten. Wer beides vermischt, gerät in eine Diskussion, die die Garantie gar nicht abdeckt.
Ein zweiter Punkt betrifft die Reihenfolge am Abgabetag. Übergeben Sie die Wohnung erst, nachdem die Reinigung abgeschlossen und kontrolliert ist – und zwar von Ihnen, nicht nur von der Firma. Eine halbe Stunde eigene Kontrolle am Vorabend ersetzt im besten Fall eine ganze Nachreinigung.
Wie die Reinigung in den gesamten Ablauf passt, zeigt die Übersicht im Ratgeber. Die Kostenseite mit allen Richtwerten finden Sie unter Umzugskosten.
Fragen zur Umzugsreinigung
Was bedeutet Abnahmegarantie genau?
Beanstandet die Verwaltung bei der Übergabe die Reinigung, kommt die Firma kostenlos zurück und reinigt nach. Der Aufpreis gegenüber einer Reinigung ohne Garantie liegt laut Vergleichsofferten.ch bei ungefähr CHF 60 bis 150.
Was gehört zu einer Endreinigung dazu?
Üblich sind Küche samt Backofen, Dampfabzug und Kühlschrank, Nassräume mit Entkalkung, Böden, Fenster mit Rahmen, Storen und Rollläden sowie Keller und Estrich. Balkon, Garage und Gartensitzplatz gehören nur dazu, wenn sie in der Offerte stehen.
Wann soll die Reinigung stattfinden?
Nach dem Auszug und vor der Übergabe, am besten am Vortag des Abgabetermins. So bleibt Zeit für Nacharbeiten, und die Wohnung ist leer, wenn das Team kommt.
Muss ich bei der Reinigung anwesend sein?
Nicht zwingend, aber bei Anfang und Schlusskontrolle ist es hilfreich. Vereinbaren Sie die Schlüsselübergabe schriftlich und halten Sie fest, wer den Schlüssel am Abgabetermin der Verwaltung übergibt.
Was, wenn die Verwaltung trotzdem Mängel rügt?
Melden Sie die Rüge sofort der Reinigungsfirma, solange die Garantie läuft. Bei Streit über das Abgabeprotokoll oder Abzüge vom Mietzinsdepot ist die Schlichtungsbehörde am Ort der Wohnung zuständig; sie ist jedem Bezirksgericht angegliedert.
Lohnt sich das Kombipaket aus Umzug und Reinigung?
Meist ja. Vergleichsofferten.ch nennt für die Kombination 10 bis 20 Prozent weniger als für zwei Einzelbuchungen und für eine 3-Zimmer-Wohnung rund CHF 1'500 bis 3'000. Der zweite Vorteil ist organisatorisch: ein Ansprechpartner für beide Termine.